Wir wollen, dass sich unsere Wildtiere bei uns genauso wohlfühlen wie du selbst. Damit das nicht nur ein Bekenntnis bleibt, gibt es Wildschutzgebiete und Wildruhezonen. Das freut speziell die scheuen Bewohner unserer Region. Und dich sicher auch. Geduld, Achtsamkeit und Vorsicht vorausgesetzt, lassen sich an kaum einem Ort so viele schöne und stolze Tiere beobachten wie eben bei uns.
Steinbock, «Mungg», Gämse – und natürlich der Wolf. Das sind die Tiere, die dir so in den Sinn kommen, wenn du an die Bündner Bergwelt denkst, richtig? Neben diesen «lauten» und medial sehr präsenten Tieren gibt es aber auch die leisen. Das Auerhuhn beispielsweise, ein Tier, das gesamtschweizerisch vom Aussterben bedroht ist und deshalb bei uns in Flims sein eigenes Sonderwaldreservat bekommen hat. Wenn im Herbst einer der letzten Auerhähne der Schweiz seinen Balztanz vorführt und mit gefächertem Schwanz und gestrecktem Hals auf seiner Waldlichtung herumstolziert, staunen nicht nur die so bezirzten Auerhennen. Damit er das auch in Zukunft möglichst ungestört tun kann, ja, auch dafür ist das Sonderwaldreservat da.
Ein ausgeprägtes Ruhebedürfnis hat auch ein anderer Bewohner der zauberhaften Flimser Natur: Mit etwas Glück triffst du am Cresta- oder am Caumasee auf einen selten gewordenen Süsswasserbewohner, den Dohlenkrebs. Du darfst ihn gerne dabei beobachten, wie er gemächlich seine Erkundungsgänge auf dem sandigen Boden unternimmt. Anfassen solltest du ihn aber auf keinen Fall – er ist wie alle Wildtiere nicht an Menschen gewöhnt und kann bereits durch blosse Berührung in eine lebensgefährliche Stresssituation kommen.
Hunderte Meter weiter unten in der Rheinschlucht hat der Flussuferläufer sein Zuhause. Er mag festen, sandigen Untergrund und offene, kiesige Stellen – also genau die Orte, an denen du gerne dein Badetuch hinlegst oder nach einer langen Wanderung deine Füsse kühlen möchtest. Zum Schutz des selten gewordenen Vogels werden einzelne Zonen vom 1. April bis 15. Juli explizit gesperrt. So oder so ist ein wenig Vorsicht sinnvoll – schau doch, bevor du dich niederlässt, kurz genauer hin: Sollte da, zwischen den Steinen und nur notdürftig von einem Grasbüschel verdeckt, ein Nest mit Eiern drin liegen, suchst du dir besser ein anderes Plätzchen. Der lustige Vogel wird es dir mit ein paar seiner charakteristischen Wipp- und Knicksbewegungen danken.
Ob Auerhahn, Bergdohle oder Steinbock, für all unsere wilden Tiere gilt: Einen scheuen Blick gönnen sie dir gern, aber näherkommen oder gar füttern solltest du sie nicht. Sie sind perfekte Jäger, Beeren- oder Insektensammler. Und kommen als solche ganz gut ohne dein Sandwich oder deine übrigen Rüebli-Sticks aus. Am allerwichtigsten ist jedoch, dass du, falls du Wintersportler bist, die ausgeschilderten Schutz- und Wildruhezonen respektierst. Speziell fürs Schalenwild, also für Gämse, Steinbock, Reh und Hirsch, kann ein Aufschrecken mitten im Winter existenzbedrohend sein.
Die Destination Flims Laax Falera erfasst Gebiete mit Mutterkühen und Herdenschutzhunden digital. Peilsender helfen dabei, den jeweiligen Aufenthaltsort von Mutterkuhherden und Schutzhunden eingrenzen zu können. Wichtig zu wissen: Auch wenn ein Geländebereich auf der digitalen Karte nicht als Weide gekennzeichnet ist, kann es trotzdem sein, dass du während deiner Wanderung auf Mutterkühe oder Herdenschutzhunde triffst. Sollte das passieren, weisst du dank unserer Regeln und Tipps, wie du dich verhalten kannst.
Zum Umgang mit Mutterkühen und ihren Kälbern gibts ganz einfache Regeln:
Regel Nummer 1 ist, dass du die Kühe und ihre Kleinen wann immer möglich grosszügig umrundest. Kühe und Rinder haben ähnlich wie wir Menschen eine Distanzzone. Dringst du in diese ein, können die Mamas ungehalten werden. Regel Nummer 2 ist ebenfalls nachvollziehbar: Auch wenn sie noch so zuckersüss aussehen, solltest du die Kälber auf keinen Fall berühren. Das mögen die Mutterkühe auch dann nicht, wenn sie gerade etwas weiter weg am Weiden oder Ruhen sind. Regel Nummer 3 besagt, dass du deinen Hund an der Leine führen musst – auch hier hilft grossräumiges Umgehen. Selbst wenn du nur das Schosshündchen deiner Tante mit dir führst: Kühe ordnen deinen Hund unabhängig von Grösse und Aussehen als bedrohliches Raubtier ein und reagieren entsprechend auf ihn.
Hier findest du die interaktive Karte mit den eingezeichneten Weidegebieten und mehr spannende Infos zum Umgang mit Mutterkühen und ihren Kälbern.
Seit ein paar Jahren ist er wieder da, der Wolf. Während er sich im Unterland nur sehr selten blicken lässt, haben sich im Ringelspitz, in der oberen Surselva und im Val Gronda drei Wolfsrudel angesiedelt. Eins der effektivsten Mittel zum Schutz der Schafe ist der Einsatz von Hunden, die einen ausgeprägten Beschützerinstinkt haben und furchtlos sind. Der Herdenschutzhund erfüllt diese Aufgabe perfekt. Weil er jeden Eindringling als potenziell gefährlich erachtet, gibt es auch hier ein paar einfache Regeln, die du beachten solltest:
Verlangsame dein Tempo, scheuche die Tiere nicht auf, überrasche die Hunde nicht, sondern mache durch lautes Reden auf dich aufmerksam.
Auch wenns nicht einfach ist: Ruhig stehen zu bleiben, hilft. Gib den Hunden Zeit, die Situation einzuschätzen. Du solltest die Hunde nicht anschauen, sie nicht direkt ansprechen und sie natürlich auch nicht berühren.
Geh rückwärts auf Distanz zur Herde und vermeide direkten Augenkontakt mit dem Herdenschutzhund. Mache einen weiträumigen Bogen um die Herde – oder kehre um, wenn das nicht möglich ist. Wenn du dir den Durchgang durch die Herde erzwingst, kannst du im schlimmsten Fall gebissen werden. Und das muss wirklich nicht sein.
Hier findest du die interaktive Karte mit den eingezeichneten Weidegebieten und mehr spannende Infos zum Umgang mit dem Herdenschutzhund.
Ein achtsamer Umgang mit der Natur schliesst Jagd und Fischerei nicht per se aus. Nachfolgend findest du heraus, was uns wichtig ist. Und was du unbedingt beachten musst, wenn du mit der Donnerbüchse oder der Angelrute in unseren Wäldern und Gewässern unterwegs bist.
Wie überall sonst in der Schweiz gilt auch im Kanton Graubünden ein strenges Jagdgesetz. Es definiert, wann die Wildtierjagd erlaubt ist – und welche Tierart für den Abschuss überhaupt infrage kommt. In jedem Fall gilt: Im Kanton Graubünden darfst du erst nach bestandener Jagdprüfung auf die Pirsch. Hier findest du alle Details zu den Schon- und Jagdzeiten sowie zur Jagdprüfung, die in Form eines anspruchsvollen Lehrgangs innerhalb von 16 Monaten absolviert werden kann. Und wenn du die Jagdprüfung bereits erfolgreich absolviert hast, erfährst du auf der Website des Amts für Jagd und Fischerei auch, wo du dein jährliches Patent einlösen kannst.
Im Unterschied zur Jagd, wo Überpopulationen teilweise zu erheblichen Waldschäden führen, ist die Sachlage beim Thema «Fischerei» noch einmal anders: Für unsere beiden Glitzerparadiese Cresta- und Caumasee weist das Amt für Jagd und Fischerei ein sehr geringes jährliches Ertragsvermögen aus. Bei den Fliessgewässern ist die Lage etwas besser – nicht zuletzt besucht uns die Bodensee-Forelle dank erfolgreicher Renaturierung wieder zum Laichen.
Paradiesisch reiche Fischbestände hatten wir zuletzt zu Urgrossvaters Zeiten. Das ist lange her. Als achtsamer Fischer beziehungsweise Fischerin hilfst du uns im Bestreben, langsam wieder dahin zu kommen, dass sich unsere Populationen nachhaltig erholen.
Analog zur Jagd brauchst du auch für deine Angelausflüge in Flims und Umgebung einen erfolgreich absolvierten Neufischerkurs und ein für den Kanton oder unsere Region gültiges Patent. Die entsprechenden Infos zum Erwerb der erforderlichen Dokumente sowie nützliche Angaben zu den Schon- und Fangzeiten findest du ebenfalls auf der Website des Amts für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden.